Montag, 21. November 2011

Gewalt vs. Meinungskundgebung (1:0)

Ja, es ist mir in diesem Fall tatsächlich ein sehr persönliches Anliegen:

Es geschah an der Univiersity of California im Städtchen Davis nahe San Francisco. Einige Studenten hatten bschlossen, aus Protest gegen das amerikanische, kapitalorientierte Bildungssystem vor dem Universitätsgebäude zu demonstrieren, passiver Weise! Per "Sit-in" blockierten sie den Zugangsweg zum Gebäude. Polizei rückte an, forderte die Demonstranten auf, ihre Stellung zu räumen, doch nichts geschah (jedes Geschehen hätte dem Konzept "passiver Widerstand" auch zutiefst widersprochen). Es folgte... DER EINSATZ VON PFEFFERSPRAY! ...gegen friedliche Demonstranten.
Ein legales Mittel, so wird in der Öffentlichkeit beteuert, seitdem ein Video bekannt wurde, in welchem ein Polizist zu sehen ist, der, kurz bevor die Studenten gewaltsam (an den Händen) weggezerrt werden, die versammelte Reihe mit dem gesundheitsschädigenden Gasgemisch einnebelt (zu sehen bei YouTube unter: "Raw Video: Cop Pepper Sprays Passive Protesters"). "Close your eyes" kreischt unmittelbar zuvor noch die hörbar erregte Stimme einer Augenzeugin. Offenbar erkannte sie die Dose bereits richtig auf ihren Inhalt, als der sichtlich gelangweilte Beamte diese noch äußerst verständnislos und doch so vielsagend betrachtete.

Es ist in Kalifornien bei Gott nichts illegales am Einsatz des Sprays. Sei es auch nur zur Auflösung von Verammlungen. Und natürlich, gesetzt die Annahme es sei von dringlicher Notwendigkeit, zahlende Studenten an öffentlicher Meinungskundgebung zu hindern, wenn die Produktivität einer Institution dadurch in großer Gefahr schwebt, war der Nebel wohl sogar so etwas wie gerechtfertigt. Aber doch möchte ich gefragt haben:

Angenommen es wären weitaus mehr Menschen dort versammelt gewesen, in dem Video ist eine einzelne Reihe von etwa 15 jungen Leuten zu sehen, hätte man diese dann allesamt eingesprüht? Und vor allem:
Angenommen, die Demonstranten hätten sich doch als etwas taffer erwiesen als die Herren Schwergepanzerten, und hätten sich trotz des Reizgases nicht an ihrem Vorhaben hindern lassen, wie weit würde eine Ordnungsmacht gegen solch vehementen (und vehement) passiven Widerstand vorgehen? Wie weit ist es noch bis zum Szenario "Drei mal in die Luft, aber dann..."?

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